Jagdgebrauchshundverband

Aus Jagdfibel
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Logo des JGHV

Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV), am 10. Februar 1899 als "Verband der Vereine für Prüfungen von Gebrauchshunden zur Jagd" gegründet (ab 1937 JGHV), ist der Dachverband von Jagdgebrauchshundvereine Zuchtvereinen und Prüfungsvereinen im Jagdgebrauchshundwesen.

Verbandsziel ist neben der Schaffung rasseübergreifender Prüfungsordnungen das Heranbilden von geeigneten Prüfungsrichtern, Unterstützung jagdkynologischer Forschung und Pflege der Jagdkultur mit dem Hund, die Führung des Deutschen Gebrauchshundestammbuches (DGSTB) sowie auch die Auszeichnung verdienter Vereine, Züchter und Hundeführer.

Die Zusammenarbeit des JGHV mit den Dachverbänden DJV und VDH ist durch vertragliche Vereinbarungen geregelt – was auch die Zuständigkeiten anbelangt. Die Zusammenarbeit (einschl. Zuständigkeiten) der Dachverbände Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und des Jagdgebrauchshundverband (JGHV) ist in einer Vereinbarung von 1997 vertraglich geregelt.

Das geschützte Markenzeichen des JGHV ist Sperlingshund (Ein Deutsch-Kurzhaar der einen Fuchs apportiert)

siehe auch: Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen
siehe auch: Delegierten-Commission
siehe auch: Hannoverscher Jagdverein
siehe auch: Hundekauf
siehe auch: Internationaler Rasse-Jagd-Gebrauchshundeverband
siehe auch: Jagdkynologisches Archiv des Jagdgebrauchshundverband
siehe auch: Kartell der stammbuchführenden Spezialklubs für Jagd- und Nutzhunde
siehe auch: Kieler Entschließung
siehe auch: Österreichischer Jagdgebrauchshundverband
siehe auch: Reichsverband für Hundewesen
siehe auch: Reichsverband für das Deutsche Hundewesen
siehe auch: Verband für das Deutsche Hundewesen

Gründungsvereine

  • Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz Berlin, gegründet 1891)
  • Verein der Hundefreunde in Bomberg (1893)
  • Südverein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz in Heidelberg, 1893)
  • Kynologische Club für Nordwest-Deutschland – Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz Harburg a.E.,1895)
  • Ostverein für Züchtung und Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz in Königsberg i.Pr., 1896)
  • Lausitzer Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz in Kottbus, 1896)
  • Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd in der Neumark (Sitz in Küstrin, 1896)
  • Verein schlesischer Jäger und für Prüfung von Gebrauchshunden (1896)
  • Klub Wodan-Gera (1896)
  • Verein der Pudelpointer-Züchter (Sitz in Darmstadt, 1897)
  • Verein Deutsch-Langhaar (Sitz in Berlin, 1897)

Organe

Die Organe des Verbandes sind ( § 6 der Satzung ):

1. Die Hauptversammlung ( Verbandstag genannt )

2. Das geschäftsführende Präsidium ( Präsidium genannt )

3. Das erweiterte Präsidium

4. Der Disziplinarausschuss

5. Die Stammbuchkommission

Der JGHV veröffentlich monatlich das Mitteilungsblatt >Der Jagdgebrauchshund<

7143 Verbandsrichter
1700 „Sw“- Richter
435 Richteranwärter
81 Richteranwärter „Sw“ – seit 01.9.2010

In den einzelnen Fachgruppen sind registriert:

Feld 1: 5383
Feld 2: 127
Spur: 6873
Wald: 6900
Bringen: 6478
Wasser: 6208
Bau: 941
Schw.Hund: 173

Präsidenten

Seit 2018 Karl Walch

Ehrenpräsidenten

Mitglieder im JGHV

Außer den Zucht- und Prüfungsvereinen gehören ihm neben den Landesjagdverbänden auch mehrere Untergruppierungen , Kreisgruppen, Jagdvereine, an. Auch einige ausländische Vereine gleicher Zielsetzung sind ihm assoziiert. So beispielsweise der "Deutsch Drahthaarverband (DDV) in den USA".

Dem JGHV gehören (Stand 2012) 116 Jagdgebrauchshundvereine, 126 Zuchtvereine, 42 Kreisgruppen oder Jägerschaften der Landesjagdverbände sowie die 16 Landesjagdverbände und vier assozziierte Vereine des Auslands an.

Zuchtvereine im JGHV

Jagdgebrauchshundvereine, Kreisgruppen, Kreisjägerschaften

Baden-Württemberg

Bayern

  • JGV Würzburg
  • JGV Niederbayern-Rottal e.V.
  • Jägerverein Krumbach v.V.

Berlin

  • Ver.f.Prüfg.v.Gebr.Hunden zur Jagd Berlin e.V.

Brandenburg

Bremen

  • JGV Bremen e.V.

Hamburg

  • Norddeutscher Jagd-und Gebrauchshundverein e.V.

Hessen

  • Jagdverein Hubertus Altkreis Büdingen e.V.
  • Jagdklub Darmstadt e.V.
  • Verein der Jäger des Dillkreises e.V.
  • Jagdverein Hubertus Eschwege e.V.
  • Wetterauer Jagdclub e.V.
  • Jäger-u.Gebrauchshundverein Rhön-Vogelsberg e.V.
  • Kreisjagdverein Hubertus Fritzlar-Homberg e.V.
  • Kreisjagdverein Gelnhausen e.V.
  • Jagdverein Hubertus Gießen und Umgebung e.V.
  • Hanauer Jagdklub e.V.
  • Kreisjagdverein Hofgeismar e.V.
  • Jägervereinigung Marburg e.V.
  • Jagdverein Kreis Wetzlar e.V.
  • Jagdverein Hubertus Witzenhausen e.V.

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

  • JGV Rotenburg/Wümme e.V.
  • JGV Ostetal e.V.
  • JGV Stade e.V.
  • JGV Verden/Aller e.V.
  • JGV Aschendorf/Hümmling e.V.
  • JGV Winsen/Luhe e.V.
  • JGV Wittlage e.V.
  • JGV Neustadt-Lichtenmoor e.V.
  • JGV Nordheide e.V.
  • JGV Bersenbrück e.V.
  • Jägerschaft Burgdorf e.V.

Nordrhein-Westfalen

  • JGV Aachen e.V.
  • Jagdhundfreunde im Erfttal
  • JGV Westmünsterland e.V.
  • JGV Hubertus Dinslaken e.V.
  • JGV Rurtal e.V.
  • JGV Düsseldorf e.V.
  • JGV Schwalm-Rur
  • JGV Euskirchen - Bonn e.V.
  • JGV Ennepe-Ruhr e.V.
  • JGV Selfkant e.V.
  • JGV Hagen e.V.
  • JGV Wittekindsland-Herford e.V.
  • JGV Gelderland
  • JGV Kleve
  • JGV Steverland e.V.
  • Hubertus-Köln
  • JGV Krefeld e.V.
  • JGV Tecklenburger Land e.V.
  • JGV Lübbecke e.V.
  • JGV Märkisches Sauerland e.V.
  • Niederrheinischer JGV Moers e.V.

Rheinland-Pfalz

  • JGV Rhein-Nahe e.V.
  • JGV Westerwald e.V.
  • JGV Rhein-Mosel-Lahn e.V.
  • Pfälzischer JGV
  • Bezirksgruppe Trier e.V.

Saarland

Sachsen

  • Gebrauchshundverein Chemnitz e.V.
  • Vogtländischer JGV e.V.

Sachsen-Anhalt

  • Prüfungsv.f.Jagdgebrauchshd.zw.Harz u.Börde e.V.

Schleswig-Holstein

  • JGV Schlesw.-Holstein e.V.
  • Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg e.V.
  • Kreisjägerschaft Lübeck e.V
  • Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost e.V.

Thüringen

  • JGV Eichsfeld e.V.

Landesjagdverbände als assozierte Vereine

Ausländische Vereine

Jagdkynologische Vereinigungen des JGHV

Gemäß § 10 der Satzung des Jagdgebrauchshundverbands e.V. können sich Mitgliedsvereine des JGHV bzw. deren Untergliederungen innerhalb eines Bundeslandes, sofern sie mindestens 2 Drittel aller Mitglieder des JGHV in diesem Bundesland umfassen, zu Landesvereinigungen zusammenschließen. Die Landesvereinigungen bezeichnen sich als: „Jagdkynologische Landesvereinigung (Bundesland) im Jagdgebrauchshundverband e.V.“

Anerkannte und zugelassene Jagdhunderassen im JGHV

Im Jagdgebrauchshundwesen wird u.a. auch zwischen „vom JGHV zugelassenen Jagdhundrassen“ und „vom JGHV anerkannte Jagdhundrassen“ unterschieden.

Bei den „zugelassen Rassen“! handelt es sich um Jagdhunderassen, für die in Deutschland kein Zuchtverein besteht und die bis auf Widerruf an Verbandsprüfungen teilnehmen dürfen.

Zur Teilnahme an den Brauchbarkeitsprüfungen der Länder sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder zu beachten.

Anerkannte Jagdhunderassen des JGHV

Anerkannte Jagdhunde im Sinne des JGHV sind:

  • „a) im Zuchtbuch eines dem JGHV und VDH angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragene Jagdhunde, sowie im VJT und VJB gezüchtete Hunde (Bestandsschutz)
  • b) im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen zuchtbuchführenden Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel mit dem FCI – Stempel versehen ist.
  • c) alle von einem Zuchtverein / Verband registrierten und durch den Aufdruck des ‚Sperlingshundes‘ auf dem Registrierpapier qualifizierten Jagdhunde.“

Heute werden (historisch übernommen) vom Jagdgebrauchshundwesen bei uns die Jagdhunderassen nach ihren ursprünglichen Aufgabengebiete unterschieden. Wobei aber zu berücksichtigen ist, dass die meisten Rassen vielseitig Aufgabengebiete haben.

Unterschieden werden:

Vorstehhunde

Schweißhunde

Stöberhunde

jagende Hunde

Erdhunde

Apportierhunde

Laika und Meutehunde

Berücksichtigung finden innerhalb dieser Gruppen auch nur die vom JGHV anerkannten Rassen und Schläge.

Zugelassene Jagdhunderassen des JGHV

Folgende Jagdhunde sind auf Prüfungen des JGHV bis auf Widerruf zugelassen:

Satzung, Ordnungen und Rahmenrichtlinien

Rahmenrichtlinien des JGHV

Die JGHV-Rahmenrichtlinien sind Bedingungen für sämtliche Prüfungen und Leistungszeichen gelten. Alle JGHV Mitgliedsvereine/–verbände haben sich an die Satzung, Ordnungen und Rahmenrichtlinien zu halten.

Die Rahmenrichtlinien des JGHV wurden auf den jeweiligen Hauptversammlungen des JGHV beschlossen und gelten für sämtliche Prüfungen und Leistungszeichen aller Verbandsvereine. Die Rahmenrichtlinien beinhalten:

  • Führen nur mit Jagdschein ( einschl. Ausnahme in Einzelfällen )
  • Prüfungswiederholungen
  • PO - Wasser des JGHV - Teil A / B
  • Einspruchsordnung
  • Zulassungen zu Prüfungen entsprechend

§ 23 der Satzung des JGHV

  • Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit
  • Tätigkeit der Verbandsrichter des JGHV
  • Höchstzahl der an einem Tag zu prüfenden Hunde
  • Einhaltung von Rechtsvorschriften in den Bundesländern

Allgemeine Prüfungsbedigungen des JGHV

Die allemeine Prüfungsbedigungen des JGHV sind Bedigungen, die jeder Hundeführer einhalten muss, wenn er / sie einen Hund zu Verbandsprüfungen ( ausgerichtet u. gerichtet nach den Prüfungsordnungen des JGHV ) führen will -bzw. führt.

Die entsprechenden Dokumente sind auf der Internetseite des JGHV unter "Service" abrufbar.

siehe auch: VDH-Zuchtordnung

Ehrengaben des JGHV

An folgende Personen, die sich um den Jagdgebrauchshundverband besondere Verdienste erworben haben, wurden seit Gründung des JGHV Ehrengaben verliehen. (Stand 31.8.2016)

Große Goldene Leistungsabzeichen mit Kranz

Statuette “Sperlingshund“

Verbandsplakette

Silberschale / Zinnteller mit Sperlingshund

Sonderanfertigung der Ehrennadel in Gold

"Ausbildungsleiter vom JGHV empfohlen"

Seit 2022 erteilt der vom JGHV Präsidium gegründete "Arbeitskreis Ausbildung" ein Gütesiegel "Ausbildungsleiter vom JGHV empfohlen". Der JGHV will durch das Gütesiegel besonders qualifizierte Ausbilder herausstellen.

Standortbestimmung des JGHV

Standortbestimmung des Jagdgebrauchshundverbandes ( JGHV ) e.V. angenommen auf dem Verbandstag 1992 soll in ihrer Intention noch nicht ein formelles Gesetz sein wie beispielsweise die Satzung oder eine Prüfungsordnung, vielmehr soll sie eine „Besinnungshilfe“ sein für all diejenigen, die Verantwortung tragen, sie soll jedoch auch der Maßstab sein, an dem sich zukünftige Entscheidungen auszurichten haben.

Videos

Der JGHV betreibt einen Youtube-Kanal. (abgerufen am 20.11.2022)

Artikel

Literatur

Weblinks