Landesjägermeister

Aus Jagdfibel
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Deutschland

Der Landesjägermeister ist heute in Deutschland der Titel des Präsidenten des Landesjagdverband Baden-Württemberg und der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.


Österreich

In Österreich und Südtirol ist der Landesjägermeister (vor 1919 auch Landjägermeister) der Vorsitzende eines Landesjagdverbandes und damit der gesamten Jägerschaft eines Bundeslandes. Er wird in der Regel alle fünf Jahre von den Vertretern der Jägergemeinschaft gewählt.

Die Aufgaben des Landesjägermeisters in Österreich, ist geregelt durch individuelle Satzungen der jeweiligen Bundesländer, u.a.:

  • Vertretung der gesamten Jägerschaft eines Landes nach außen.
  • Er ist berufen, Zielsetzungen vorzuschreiben und hat die Aufsicht über deren Einhaltungen zu wachen.
  • Vorsitz im Vorstand sowie bei Hauptversammlungen und in Landesjagdausschüssen.
  • Er ist berechtigt, bei entsprechender Zustimmung Bezirksjägermeister ihres Amtes zu entheben.

Durch den Besitz einer Jagdkarte in Österreich ist jeder Besitzer automatisch Mitglied eines Landesjagdverbandes, welcher wiederum vom Landesjägermeister repräsentiert wird. Die jeweiligen neun Landesjägermeister repräsentieren somit zu hundert Prozent sämtliche Jägerinnen und Jäger des jeweiligen Bundeslandes.

Der Vorsitz der Landesjägermeisterschaft wird Geschäftsführender Landesjägermeister genannt und wechselt zwischen den jeweiligen Bundesländern jährlich. Hauptbürositz ist die Geschäftstelle des Niederösterreichischen Landesjagdverband.

siehe auch: Bezirksjägermeister
siehe auch: Kreisjägermeister
siehe auch: Landesjägermeisterschaft
siehe auch: Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände