Verbandsrichter
Verbandsrichter sind in der Jagdhundausbildung und Hundeführung besonders erfahrene Jäger, die vom Jagdgebrauchshundeverband nach entsprechender Ausbildung ernannt werden. Sie müssen selbst mindestens einen Hund bis zur Meisterprüfung (VGP)(s.d.) ausgebildet und erfolgreich geführt haben, bevor sie ihre Ausbildung beginnen können. Während ihrer Ausbildung nehmen sie an sechs Verbandsprüfungen als Richteranwärter teil. Zu einem Richterkollegium gehören mindestens drei Verbandsrichter.
Jedoch kann in besonderen Ausnahmefällen ein erfahrener Jäger und Hundeführer als Notrichter eingesetzt werden.
Verbandsrichter üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Jagdgebrauchshundverband steuert ihre Aus- und Fortbildung.
Er kann ihre Ernennung widerrufen oder ihr Amt ruhen lassen, wenn beispielsweise der Jagdschein für begrenzte Zeit entzogen wurde.
Wenn sie selbst einen Hund erfolgreich auf einer Verbandsschweißprüfung geführt und eine Zusatzausbildung absolviert haben, werden sie zu Verbandsschweißrichtern ernannt.
Verbandsrichterwesen / Verbandsrichterordnung
Für alle Verbandsrichter und Richteranwärter ist das Richterwesen in einer Richterordnung des JGHV geregelt. Diese Ordnung gilt auch für alle Mitgliedsvereine/-verbände des JGHV. siehe www.jghv.de/ Service und Satzung / Ordnungen