Hirschgerechter Jäger

Aus Jagdfibel
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Hirschgerechter Jäger, bezeichnete einen Jäger der neben der Kenntnis über die hirschgerechten Zeichen, auch in der Lage war, einen Hirsch mit dem Leithund zu bestätigen und zu lancieren.

Krünitz beschrieb: "Hirsch=gerecht, ist und heißt ein Jäger, welcher seinen Hirsch und sein Wildbret ohne Fehler ansprechen und unterscheiden kann; und zwar den Hirsch in seiner Fährte, nach der Schwere seines Leibes, nach den Jahren und nach der Vielheit seiner Enden, die er auf seinem Gehörne hat, ob er nähmlich jagdbar sey oder nicht. Hiernächst wird auch von einem hirschgerechten Jäger erfordert, daß er seinen Leithund gehörig zu tractieren und zu arbeiten wisse, sein Thier zu Holze richten und bestätigen könne, so daß man in bedürfenden Falle auf seinen Bericht das bestätigte oder verneuerte stellen und einrichten könne. Kurz, ein hirschgerechter Jäger ist, welcher die Art und Weise, wie ein Hirsch zu jagen ist, mit allen dahin gehörigen Umständen, hinlänglich versteht; im Gegensatze der gemeinen Jäger, Feldjäger, Flug=oder Federschützen, Hühner=oder Wachtelfänger, Windhetzer."

Dieser Beschreibung schließt sich auch Adelung (1793) an: "Hirschgerêcht, adj. et adv. welches nur im Jagdwesen üblich ist. Ein hirschgerechter Jäger, welcher die Art und Weise, wie ein Hirsch zu jagen ist, mit allen dahin gehörigen Umständen, hinlänglich verstehet; im Gegensatze der gemeinen Jäger, Feldjäger, Flug- oder Federschützen, Hühner- oder Wachtelfänger, Windhetzer u.s.f." (S. 1206f.)

Der hirschgerechte Jäger durfte den Hirschfänger, Hornfessel (Trageriemen für das Jagdhorn) und Hifthorn tragen.

Der Begriff hat seine eigentliche Bedeutung nur im Rahmen der Parforcejagden auf Rotwild. Da diese jedoch in Deutschland seit Anfang es 19. Harhunderts nicht mehr ausgeübt wird und 1934 verboten wurde, ging der Begriff über auf, "auf Rotwild besonders erfahrene Jäger".

Bereits 1888 findet sich eine entsprechende Begriffserklärung in Meyers Konversationslexikon: "Hirschgerecht ist ein Jäger, welcher die Hirschfährten richtig anzusprechen vermag (fährtengerecht ist), den Leit- und Schweißhund abrichten und führen kann sowie alle Jagdarten auf Hochwild genau versteht."

Lembke beschreibt 1898 den hirschgerechten Jäger nur noch als: "ist ein ausgebildeter Jäger" (S. 51).

siehe auch: Feldgehege
siehe auch: Feldgerecht
siehe auch: Feldjäger
siehe auch: Gerecht
siehe auch: Hirschgerechte Zeichen
siehe auch: Leithund
siehe auch: Parforcejagd
siehe auch: Pirschzeichen
siehe auch: Waidgerechtigkeit


Literatur

  • Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. Leipzig 1774-86, 5 Bde.; 2. Aufl. 1793-1802, 4 Bde.
  • Hornung, Heiko: Fährtenarbeit wie im Buche. Uraltes Wissen. In: Wild und Hund, 14/2003, S. 18-21
  • Lembke, Paul: Studien zur deutschen Weidmannssprache. Rostock, Univ., Diss., 1898 - Dresden.
  • Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Lembke, Paul: Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 23, S. 763 (1781)
  • Meyers Konversationslexikon, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892, Band 8, S. 8569