Revierjagdsystem
Version vom 26. Dezember 2022, 21:16 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)
Das Revierjagdsystem koppelt die Jagdausübung an Jagdbezirken (Reviere) die der Grundstückseigentümer als Inhaber des Jagdrechts selbst bejagt oder das Jagdausübungsrecht verpachtet.
Es besteht dort, wo das Jagdrecht beim Grundbesitzer liegt.
Im Gegensatz zum Vereinsjagdsystem darf bei der Revierjagd nur eine natürliche Person das Jagdausübungsrecht besitzen.
- siehe auch: Jagdsystem
- siehe auch: Lizenzjagdsystem
- siehe auch: Vereinsjagdsystem
- siehe auch: Inforestation
- siehe auch: Regalität
- siehe auch: Freier Tierfang
Literatur
- Asche, Florian: "Das tapfere Schneiderlein". Deutsches Reviersystem. In: Deutsche Jagd-Zeitung, 4/2008, S. 6-8
- Gürtler, Rudolf: Gefahr für das Reviersystem? In: Jagd in Tirol, 10/2011, S. 16-22
- Pückler, Mark G. von: Reviersystem, Jagdrecht und Jagdausübungsrecht, Auskehranspruch. Problem Jagdbezirke (1). Rechts-Service für Jäger in Ost und West. In: Wild und Hund, 9/1991, S. 46-48
- Walti, Peter: Revierjagd oder Patentjagd eine Glaubensfrage. Abschlussarbeit zur Erlangung "Akademischer Jagdwirt/in" 2022, (download als pdf)