Jagdausübungsrecht
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Das Jagdausübungsrecht umfasst in Deutschland die ausschließliche Befugnis zur Jagdausübung im engeren Sinne, also dem eigentlichen Jagen, zur Hege und zum Aneignen von Wild. Das Jagdausübungsrecht umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild. Das Aneignen umfasst nicht nur erlegtes Wild, sondern auch Abwurfstangen und Eier des sogenannten Federwildes. Die Hege umfasst die Verbesserung des Lebensraums und den unmittelbaren Schutz der Gesundheit des Wildes.
- siehe auch: Jagdrecht
Literatur
- Pückler, Mark G. von: Reviersystem, Jagdrecht und Jagdausübungsrecht, Auskehranspruch. Problem Jagdbezirke (1). Rechts-Service für Jäger in Ost und West. In: Wild und Hund, 9/1991, S. 46-48
