Landschaftsschutzgebiet

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Landschaftsschutzgebiete sind festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  • 1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder
  • 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Der Begriff "Landschaftsschutzgebiet" wurde erstmals im Reichsnaturschutzgesetz (RNG) vom 26. Juni 1935 (RGBl. I. S. 821) verwendet.

siehe auch: Biosphärenreservat
siehe auch: Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
siehe auch: Nationalpark
siehe auch: Naturpark
siehe auch: Naturschutzgebiet
siehe auch: Schutzgebiete
siehe auch: Vogelschutzgebiet

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