Landschaftsschutzgebiet
Version vom 5. August 2022, 09:15 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)
Landschaftsschutzgebiete sind festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
- 1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder
- 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Der Begriff "Landschaftsschutzgebiet" wurde erstmals im Reichsnaturschutzgesetz (RNG) vom 26. Juni 1935 (RGBl. I. S. 821) verwendet.
- siehe auch: Biosphärenreservat
- siehe auch: Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
- siehe auch: Nationalpark
- siehe auch: Naturpark
- siehe auch: Naturschutzgebiet
- siehe auch: Schutzgebiete
- siehe auch: Vogelschutzgebiet