Reichsnaturschutzgesetz
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Das Reichsnaturschutzgesetz (RNG) vom 26. Juni 1935 (RGBl. I. S. 821) regelte erstmals in Deutschland die amtlichen Belange des Naturschutzes, definierte Schutzzonen und führte den Begriff des Landschaftsschutzgebietes ein. Auch wurde der Artenschutz für Pflanzen und nicht jagdbare Tiere damit erstmals gesetzlich festgeschrieben. Das RNG bildete bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesgesetze (Gesetz zur Pflege und Erhaltung der heimatlichen Natur 1954 DDR, Bundesnaturschutzgesetz 1976 BRD, Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung 1997 Österreich) die Grundlage für staatliches Naturschutzhandeln in Deutschland und Österreich.