Reichsforstamt

Aus Jagdfibel
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Das Reichsforstamt war die oberste Reichsbehörde für Forst- und Jagdwesen, Holzwirtschaft, Naturschutz und Naturdenkmalpflege im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Reichsforstamt wurde mit dem „Gesetz zur Überleitung des Forst- und Jagdwesen auf das Reich“ errichtet, das am 3. Juli 1934 einstimmig von der Reichsregierung verabschiedet wurde. Der Wald sollte in seiner Bedeutung für Volk und Landeskultur erhalten und die Forstwirtschaft mit ihrer Aufgaben der Arbeits- und Rohstoffversorgung für das deutsche Volk, gefördert werden. Um diese Zielsetzung gerecht zu werden, sollte eine reichseinheitliche Behörde geschaffen werden, die auch der Gleichschaltung der vormaligen Landesbehörden dienen sollte.

An der Spitze der Behörde stand Hermann Göring als Reichsforstmeister im Range eines Reichsministers. 1935 wurde das Reichsforstamt mit dem preußischen Landesforstamt vereinigt.

Neben dem Forstwesen wurde 1934 auch das Jagdwesen aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgegliedert und dem Reichsforstamt unterstellt. Für das Jagdwesen war zunächst die Abteilung IV (Reichsjagdamt) zuständig. In Jagdsachen führte der Reichsforstmeister Hermann Göring die Bezeichnung Reichsjägermeister.

Als Mittel- und Unterbehörden standen dem Reichsforstamt die Landesforstämter und die Forstämter des Reiches sowie die Landesforstverwaltungen und Forstämter der Länder zur Verfügung.

siehe auch: Forstschutzkommando
siehe auch: Reichsstelle für Naturschutz
siehe auch: Reichsbund Deutscher Jägerschaft

Mitarbeiter

Reichsforstmeister und Preußischer Landesforstmeister

Generalforstmeister

Stellvertreter des Generalforstmeisters

Literatur

  • Dirscherl, Stefan: Tier- und Naturschutz im Nationalsozialismus. Gesetzgebung, Ideologie und Praxis. V&R Unipress, 2012

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