Brauchbarkeitsprüfung
Die Brauchbarkeits- oder Jagdeignungsprüfungen nach in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Prüfungsordnungen werden entweder von den örtlichen bzw. regionalen Jägerschaften (DJV) oder in deren Auftrag von Jagdbrauchshundvereinen durchgeführt. Auch hier nehmen Verbandsrichter die Prüfungen ab.
In allen Bundesländern stellen die Prüfungsordnungen Mindestansprüche an das Können der Hunde, die sich zum einen am Gedanken des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit aber auch an der Sicherheit auf der Gesellschaftsjagd orientieren. Sehr unterschiedlich sind auch die Zulassungsbedingungen in den einzelnen Bundesländern. So wird zum Teil verlangt, dass die auf der Brauchbarkeitsprüfung vorgestellten Hunde Ahnentafeln eines dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Zuchtvereins haben, während im benachbarten Bundesland auch Hunde ohne Ahnentafeln oder Mischlinge von Jagdhundrassen zugelassen werden können. Auch wird in einigen Prüfungsordnungen die Möglichkeit eingeräumt, dass die Hunde nicht auf Eignung für die Nachsuche auf alles Wild, sondern nur für die Nachsuche auf Niederwild mit Ausnahme von Rehwild o d e r nur auf Schalenwild geprüft werden. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass beispielsweise ein Teckel, der keinen Hasen apportieren kann sehr wohl als Nachsuchenhund geeignet ist. Andererseits hat, insbesondere im norddeutschen Raum, mancher Jäger kaum Jagdmöglichkeiten auf Schalenwild, braucht aber einen guten Apporteur für Hasen und Enten.
- siehe auch: Verbandsprüfungen
- siehe auch: Prüfungen der Zuchtvereine
Literatur
- Gregor, Lothar: VGP muß Maßstab für die jagdliche Brauchbarkeit bleiben! Trotz neuer Brauchbarkeitsprüfung. In: Wild und Hund, 11/1997, S. 84-85
- Markmann, Hans-Jürgen: Zur Brauchbarkeitsprüfung. Anleitung zur Ausbildung des Junghundes. In: Jäger, 4/1997, S. 74-75
- Summa, H.: Zehn Jahre Brauchbarkeitsprüfungen. In: Wild und Hund, 76. Jg. (1973/74), S. 111-113