Gesellschaftsjagd
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Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.
Man unterscheidet:
- Gesellschaftsjagden auf Niederwild
- Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
- siehe auch: Bewegungsjagd
- siehe auch: Jagdarten
- siehe auch: Kollektivjagd