Aufbruch
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Als Aufbruch bezeichnet man alle inneren Organe des erlegten Schalenwildes.
Früher nur beim Rotwild gebräuchlich.
Bei Heppe (1763) bezeichnet Aufbruch nur das Kleine Jägerrecht.
- siehe auch: Aufbrechen
- siehe auch: Ausschlag
- siehe auch: Auswurf
- siehe auch: Gescheide
- siehe auch: Geschlinge
- siehe auch: Geräusch
Literatur
- Günther, J. O. H.: Vollständiges Taschen-Wörterbuch der Jägersprache. Für Jäger und Jagdfreunde. Jena, 1840
- Heppe, Christian Wilhelm von: Einheimischer und ausländischer wohlredender Jäger: oder nach alphabetischerOrdnung gegründeter Rapport derer Holz-, Forst- und Jagd-Kunstwörter nach verschiedener teutscher Mundart und Landesgewohnheit. Regensburg: Montag, 1763, S. 40