Niederwild
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Zum Niederwild zählt alles Haarwild, das nicht auf Schalen zieht, außer Rehwild, Bär und Luchs, sowie das jagdbare Federwild.
Die Unterscheidung zwischen Hochwild und Niederwild hat ihren Ursprung im Jagdregal des Mittelalters.
Die Jagd auf die Hochwildarten war nur den Landesherren (Hochadel) vorbehalten. Dagegen durfte auf das Niederwild auch der Landadel waidwerken.
Aus dieser Trennung rühren auch die Begrifflichkeiten Hohe Jagd und Niedere Jagd.
Seine heutige Bedeutung hat der Begriff im Jagdrecht bei der Einteilung von Hoch- und Niederwildjagden.
(siehe auch: Hochwild)