Hochwild
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Zum Hochwild zählt nach § 2, Abs. 1 BJagdG. alles Schalenwild, außer Rehwild, sowie Auerwild, Stein- und Seeadler.
Die Unterscheidung zwischen Hochwild und Niederwild hat ihren Ursprung im Jagdregal des Mittelalters. Strittig: siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen bei Krünitz Band 28 (1783), S. 94ff.)
Die Jagd auf die Hochwildarten war nur den Landesherren (Hochadel) vorbehalten. Dagegen durfte auf das Niederwild auch der Landadel waidwerken.
Aus dieser Trennung rühren auch die Begrifflichkeiten Hohe Jagd und Niedere Jagd.
Seine heutige Bedeutung hat der Begriff im Jagdrecht bei der Einteilung von Hoch- und Niederwildjagden.
- siehe auch: Hohes Federwild
- siehe auch: Hohes Haarwild
- siehe auch: Hohes Wild
- siehe auch: Mitteljagd
- siehe auch: Niedere Jagd
Literatur
- Sind die Begriffe Hoch- und Niederwild noch zeitgemäß? Expertenrunde. In: Jäger, 4/2006, S. 16-17
- Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 28, S. 94ff. (1783)
- Willkomm, Hans-Dieter: Die Weidmannssprache. Begriffe, Wendungen und Bedeutungswandel des weidmännischen Sprachgutes. Berlin: Deutscher Landwirtschaftsverlag, 1990, 2. Aufl. 2000, S. 20ff.