Luder

Aus Jagdfibel
Version vom 11. Januar 2013, 14:25 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Luder bezeichnet:

  • 1. früher auch Geluder bezeichnet, ein totes Tier oder Teile eines toten Tieres, das zum Anlocken von Raubwild am Luderplatz ausgebracht wird.
Ursprünglich bezeichnete Luder das ungeniesbare Fleisch an Krankheit verendeter Tiere (Aas).
Regional auch als Bezeichnung für Pferdefleisch. "Wenigsten pflegt man es in den niedrigen Sprecharten noch oft von dem Fleische lebendiger Pferde zu gebrauchen. Das Luder fällt dem Pferde vom Leibe, wenn es mager wird. Es bekommt Luder, setzt Luder an, wenn es Fleisch ansetzt." (Krünitz, Band 81, S. 248). "Kern, ein nur noch bey den Jägern übliches Wort, wo es das in Riemen geschnittene und gedorrete Fleisch des umgefallenen Viehes bezeichnet, womit die Hunde gefüttert werden. In den niedrigen Sprech=Arten Luder." (Krünitz, Band 37, S. 51).
Als Luder dürfen nur Teile vom Wild ausgebracht werden. Die Ausbringung von Schlachtabfällen ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten.
siehe auch: Aas
siehe auch: Anludern
siehe auch: Lockspeise
siehe auch: Luderhütte
siehe auch: Luderplatz
siehe auch: Luderschacht
siehe auch: Pfneischen
siehe auch: Vorwurf
siehe auch: Wildlocker
Diese Begriffbedeutung lehnt an, dass Luder ein veraltetes Wort für Spiel, besonders ein Gaukelspiel ist. Dieses Wort stammt vielleicht von dem lat. Ludus = Spiel ab.
"Bey den Falkenierern wird auch der nachgemachte Vogel, womit man den Falken zurück lockt, das Luder genannt, wenn es anders hier nicht das obige Luder, das Spiel, ist, weil dieser nachgemachte Vogel auch das Federspiel genannt wird." (Krünitz, Band 81, S. 248).
siehe auch: Federspiel
siehe auch: Vorloß

Literatur

  • Günther, J. O. H.: Vollständiges Taschen-Wörterbuch der Jägersprache. Für Jäger und Jagdfreunde. Jena, 1840
  • Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 81, S. 248 (1801) und Band 37, S. 51 (1786)