Vorlaß
Vorlaß, auch Vorloß genannt, Bezeichnung für das Federspiel und für alle toten oder lebenden Tiere, die man dem Beizvogel vorwirf.
Der Vorlaß ist ein Stück rothes Tuch oder ein Holz, das einen Schnabel, Schwingen und Fänge hat. Auf diesem werden sie geätzt. Will man nun den Vogel rufen, so schwingt man den Vorlaß in die Höhe, auf den er sogleich flieget, wenn er sein gewöhnliches Luder oder Fressen erblicket und ein gewisses Geschrei machen höret. (...) Die an dem Vorlaß befestigten Federn heißen eigentlich das Federspiel. Man verändert diese Federn, nachdem man den Falken auf Milanen, Raiger oder Rebhühner abrichten will.
(Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 4, S. 173
- siehe auch: Balg
- siehe auch: Federspiel
- siehe auch: Luder
- siehe auch: Zieget