Niederwild: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum '''Niederwild''' zählt alles [[Haarwild]], das nicht auf [[Schalen]] zieht, außer [[Rehwild]], [[Bär]] und [[Luchs]], sowie das jagdbare [[Federwild]].<br>
Zum '''Niederwild''' zählt alles [[Haarwild]], das nicht auf [[Schalen]] zieht, außer [[Rehwild]], [[Bär]] und [[Luchs]], sowie das jagdbare [[Federwild]].<br>
Die Unterscheidung zwischen Hochwild und Niederwild hat ihren Ursprung im [[Jagdregal]] des Mittelalters. (Strittig: siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen Krünitz, Band 28 (1783), S. 94ff.)<br>
Die Unterscheidung zwischen Hochwild und Niederwild hat ihren Ursprung im [[Jagdregal]] des Mittelalters. (Strittig: siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen bei Krünitz, Band 28 (1783), S. 94ff.)<br>
Die Jagd auf die Hochwildarten war nur den Landesherren (Hochadel) vorbehalten. Dagegen durfte auf das Niederwild auch der Landadel waidwerken.<br>  
Die Jagd auf die Hochwildarten war nur den Landesherren (Hochadel) vorbehalten. Dagegen durfte auf das Niederwild auch der Landadel waidwerken.<br>  
Aus dieser Trennung rühren auch die Begrifflichkeiten [[Hohe Jagd]] und [[Niedere Jagd]].<br>
Aus dieser Trennung rühren auch die Begrifflichkeiten [[Hohe Jagd]] und [[Niedere Jagd]].<br>

Version vom 23. November 2007, 01:24 Uhr

Zum Niederwild zählt alles Haarwild, das nicht auf Schalen zieht, außer Rehwild, Bär und Luchs, sowie das jagdbare Federwild.
Die Unterscheidung zwischen Hochwild und Niederwild hat ihren Ursprung im Jagdregal des Mittelalters. (Strittig: siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen bei Krünitz, Band 28 (1783), S. 94ff.)
Die Jagd auf die Hochwildarten war nur den Landesherren (Hochadel) vorbehalten. Dagegen durfte auf das Niederwild auch der Landadel waidwerken.
Aus dieser Trennung rühren auch die Begrifflichkeiten Hohe Jagd und Niedere Jagd.
Seine heutige Bedeutung hat der Begriff im Jagdrecht bei der Einteilung von Hoch- und Niederwildjagden.
(siehe auch: Hochwild)

Literatur

  • Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 28, S. 94ff. (1783)
  • Willkomm, Hans-Dieter: Die Weidmannssprache. Begriffe, Wendungen und Bedeutungswandel des weidmännischen Sprachgutes. Berlin: Deutscher Landwirtschaftsverlag, 1990, 2. Aufl. 2000, S. 20ff.