Zugriffsbereit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV) definiert den Begriff zugriffsbereit so: Zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in den Anschlag gebracht werden kann.
- siehe auch: schussbereit
Literatur
- Haseder, Ilse / Stinglwagner, Gerhard: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg: Bechtermünz Vlg, überarb. Neuauflage 2000, S. 964