Zugriffsbereit

Aus Jagdfibel
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Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV) definiert den Begriff zugriffsbereit so: Zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in den Anschlag gebracht werden kann.

siehe auch: schussbereit

Literatur