Schussbereit
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Ein Jäger ist schussbereit, auch schussfertig genannt, wenn er das Gewehr so hält, das er jederzeit einen Schuss abgeben kann.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) definiert den Begriff wie folgt: Schussbereit ist eine Waffe, wenn sie geladen ist, d.h. wenn sich eine Patrone im Patronenlager, Magazin oder in der Trommel befindet, auch wenn die Waffe ungespannt und gesichert ist.
- siehe auch: Zugriffsbereit
Literatur
- Haseder, Ilse / Stinglwagner, Gerhard: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg: Bechtermünz Vlg, überarb. Neuauflage 2000, S. 721