Schonzeitvergehen

Aus Jagdfibel
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Ein Schonzeitvergehen ist ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Satz 2 BJG, das Erlegen eines Stück Wildes ohne Ausnahmegenehmigung außerhalb der Jagdzeit.

siehe auch: Jagdzeit
siehe auch: Schonzeit

Literatur