Schalenwild

Aus Jagdfibel
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Als Schalenwild bezeichnet man alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer, da ihre Hufe als Schalen bezeichnet werden.
In Deutschland sind das nach § 2. Abs. 1 BJagdG. zehn Wildarten:

Alles Schalenwild, außer Rehwild gehört zum Hochwild.