Lebende Ente

Aus Jagdfibel
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Als lebende Ente bezeichnet man eine Ente die i.d.R. kurzfristig flugunfähig gemacht wird und auf einem deckungsreichen Gewässer eine Schwimmspur erzeugt die zur Jagdhundausbildung und -prüfung (Wasserarbeit) verwendet wird.

In der vom DJV veröffentlichten "Standortbestimmung Jagd" von 2013 wird dazu ausgeführt: "Jagdhunde müssen gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zur qualifizierten Jagdhundeausbildung auch am lebenden Wild, zum Beispiel hinter der Ente, im Schwarzwildgatter und zur Baujagd, gibt es derzeit keine Alternative. Sie ist erforderlich und tierschutzgerecht." [1].

Ziel ist es, den Jagdhund dahingehend auszubilden, flugunfähige, kranke Enten in deckungreichen Gewässern (z.B Schilf, Rohrkolben) zu finden um ihnen unnötige Leiden zu ersparen.

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Die Ausbildung und Prüfung der Jagdhunde mit der lebenden Ente ist in Rheinland-Pfalz verboten.

In Hessen und Schleswig-Holstein darf die lebende Ente nicht flugunfähig gemacht werden.

Zur Zeit läuft eine wissenschaftliche Studie unter der Leitung von Dr. Heinz Spittler, Vorsitzender des Stifterverbandes für Jagdwissenschaft e.V.

Die Untersuchungen sollen belegen, dass die „Arbeit hinter der lebenden Ente“ unverzichtbar ist, wenn wir zum Einen nach dem Jagdgesetz brauchbare Jagdhunde bereitzustellen haben und zum Anderen tierschutzgerecht die Wasserwildjagd ausüben wollen. Nach erfolgter Dokumentation aller 50 Hunde wird eine endgültige Auswertung erfolgen können.

Die abgeschlosse Arbeit von Harmel (2012) wertet nur die Ergebnisse von 15 Hunden aus.

siehe auch: Frischtote Ente
siehe auch: Müller-Ente
siehe auch: Schliefanlage
siehe auch: Schwarzwildgatter
siehe auch: Übungs- und Prüfungsgewässer

Einzelnachweise

Literatur