Kupieren
Kupieren, (frz.: couper = abschneiden), i. e. S. das Kürzen der Rute beim Hund.
I. w. S. das operative Entfernen oder Verkleinern von Körperteilen (Schwanz, Ohren, Schnabel, Horn) bei Tieren (z.B. Hund, Katze, Pferd, Rind, Schweine, Schafe, Geflügel).
Das Kupieren der Rute ist bei einigen Jagdhunderassen (v.a. bei Vorstehhunden, Stöberhunden, Jagdterriern und Foxterriern) üblich und wegen der Verletzungsgefahr im Jagdbetrieb zweckmäßig (Stummelrute).
Nach dem Tierschutzgesetz darf das Kupieren der Rute ohne Betäubung nur bei unter acht Tage alten Welpen vorgenommen werden. Üblich ist aber der Eingriff unter Vollnarkose im Alter von 1-3 Tagen.
In einigen Ländern Europas ist das Kupieren bei Hunden verboten, in der Schweiz seit 1997, in Deutschland seit 1987 (Ohren) bzw. 1998 (Rute - § 6 TschG. ), in Österreich seit 2000. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z. B. Tumore, Schwanzabriss) oder in Deutschland bei jagdlicher Nutzung.
Darüber hinaus besteht seit 2002 ein Ausstellungsverbot für Hunde aus dem In- und Ausland, deren Ohren nach dem 1. Januar 1987 oder deren Rute nach dem 1. Juni 1998 amputiert wurden. Unter dieses Ausstellungsverbot fallen nicht die Jagdhunde.
- siehe auch: Aalrute
- siehe auch: Brachyurie
- siehe auch: Bürstenrute
- siehe auch: Stummelrute
- siehe auch: Rute
Literatur
- Courtney, Ursula: Rutenkupieren kann Tierschutz sein. In: Wild und Hund, 18/1993, S. 76-77
- Kaup, Franz-Josef: Zur Problematik des Kupierens von Jagdhunden – ein Meinungsbild der Liberalen Jäger. Positionspapier der Liberalen Jäger. als pdf (abgerufen am 11.07.2022)
- Szolnoki, T. W.: Rute kupieren - jein? In: Wild und Hund, 17/1989, S. 66-70
- Uhl, Hanfried: Auf Messers Schneide. Das Rutenkupieren. In: Jäger, 6/1989, S. 54-55