Jagdschutz
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Der Jagdschutz umfasst nach den jeweiligen Bestimmung der Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Hauskatzen.
Zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Literatur
- Czakert, Detlef: Im befriedeten Bezirk ruht auch der Jagdschutz. In: Deutsche Jagd-Zeitung, 3/1992, S. 10
- Drees, Hans: Jagdschutz gegenüber Eichelhäher, Elster und Rabenkrähe. In: Agrarrecht, 16/ 17, (1987), S. 240 – 241
- Heider, Axel: Der Jagdschutz. In: Natur + Recht, 1985, S. 94 – 99
- Krause, Alexander: Jagdschutz. Ein Leitfaden über Recht, Ausrüstung und Methodik. Melsungen: Neumann-Neudamm Verlag, 2003
- Munte, Benjamin: Samtpfötchens Raubzüge. Jagdschutz. In: Wild und Hund, 8/2007, S. 22-23
- Steinbach, Hans Joachim: Jagdschutz. In: Deutsche Jagd-Zeitung, 11/1998, S. 52-53