Jagdherr
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Jagdherr, auch Beständer, Besitzer oder Pächter eines Jagdreviers.
Derjenige dem das Jagdausübungsrecht zusteht.
- siehe auch: Jagdausübungsberechtigter
- siehe auch: Jagdkönig
- siehe auch: Jagdleiter
Literatur
- Günther, J. O. H.: Vollständiges Taschen-Wörterbuch der Jägersprache. Für Jäger und Jagdfreunde. Jena, 1840