Bamenohler Jagdbuch

Aus Jagdfibel
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Von Heimo van Elsbergen [1]

Haus Bamenohl in Finnentrop-Bamenohl

Im Herzogtum Westfalen (heute Hochsauerlandkreis, Kreise Olpe und Soest), das seit 1180 zum Kurfürstentum Köln gehörte, daher „Kölnisches“ Sauerland, gab es östlich der Lenne zwischen Plettenberg und Altenhundem ein großes Waldgebiet, in dem die dort ansässigen Adligen, die sog. Lennejunker, nicht nur die niedere Jagd ausübten, sondern auch das Recht der hohen Jagd für sich beanspruchten. Dieses wurde von den Landesherren, den Kölner Kurfürsten, immer wieder bestritten mit der Folge, dass es über Jahrzehnte hinweg zu Auseinandersetzungen kam. So erließ Kurfürst Ernst von Bayern am 4. April 1604 eine Vorladung an einzelne Mitglieder der Ritterschaft und der Städte, um zu klären, wer wo zur „groben Jagd“ (Hohe Jagd) berechtigt sei.

Die Ladung war unter anderem an die Herren von Plettenberg zu Lenhausen gerichtet. Der Termin fand am 20. Mai 1604 statt. Dabei stellten die kurfürstlichen Räte u. a. fest, dass einige Adlige „mit anderen Benachbarten ihre Garne und Hunde zusammenbrächten, Samtjagden anstellten und dadurch das Wild desto mehr verwüsteten und verhergten, ja sogar mit Büchsen schössen, wodurch das Wild vom Walde aus dem (kurfürstlichen) Wildbann verschreckt, verjagt, auch dessen viel derbhaft werde.“

Die Junker und Städte erwiderten, sie seien zu wenige, um ohne Rücksprache mit ihren Konsorten auf diese Vorhaltungen verbindlich antworten zu können. Sie stritten aber ab, dass sie ihre hergebrachten Befugnisse überschritten hätten. Deshalb wurden am 29. Oktober 1604 Zeugen verhört und u.a. zu den Jagdberechtigungen befragt.

Die Angelegenheit verlief zunächst im Sande, zumal von 1618 bis 1648 der Dreißigjährige Krieg wütete. Erst unter Kurfürst Maximilian Heinrich wurde die Sache 1653 wieder aufgenommen.

Das Archiv des Hauses Bamenohl im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Finnentrop enthält ein sog. Jagdbuch, das von 1634 bis 1655 geführt wurde. Besitzer des Hauses waren damals die Herren Vogt von Elspe. Hier wurden besondere Ereignisse wie Samt-und Wolfsjagden aufgezeichnet. Samtjagden waren gemeinsame Jagden der benachbarten Adeligen. Das Bamenohler Jagdbuch diente wohl vor allem der Dokumentation der von den Lennejunkern veranstalteten Jagden auf Hochwild. Mit dieser Dokumentation konnten die Junker nachweisen, dass sie das „seit unvordenklichen Zeiten“ ausgeübte Recht der hohen Jagd auch weiterhin aktiv und ungehindert ausübten. Das ging so weit, dass die Lennejunker trotz Verkündung des kurfürstlichen Verbots von der Kanzel der Schönholthauser Kirche (1653) die nächste Samtjagd bei Endorf verabredeten und auch durchführten. Hätten sie in den Jahren ihres Streites mit den Kurfürsten keine Hochwildjagden mehr durchgeführt, so wäre dies von den kurfürstlichen Beamten als stillschweigende Anerkennung der landesherrlichen Ansprüche gewertet worden.

Das Jagdbuch ist eine hervorragende Quelle für jagdhistorische und jagdtechnische Betrachtungen. Es befindet sich heute im Archiv Bamenohl, Akte 185, das vom Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, in Münster betreut wird. Herr Stadtarchivar Otto Höffer, Attendorn, hat es für die „Heimatkundlichen Beiträge aus der Gemeinde Finnentrop“ transkribiert.

Es gab zwar für die Jagd brauchbare Schusswaffen (Radschlossbüchsen), doch war deren Gebrauch noch recht umständlich. Die Gewehre wurden von vorne umständlich geladen; ein schnelles Nachladen war damit nicht möglich. Bei Sturm und Regen versagte die Zündung. Dagegen war die Treffgenauigkeit der aus gezogenen Läufen verschossenen großkalibrigen Blei-Rundkugeln schon sehr beachtlich.

Die Netzjagd hatte von der Antike bis zum Ende d. 18. Jh. große Bedeutung (J. E. Ridinger, Radierung um 1750)

Deshalb wurde das meiste Wild in „Garnen“ (Netze) gefangen. Die Netzjagd war effektiv, wenn man den genauen Einstand des Wildes kannte und diesen möglichst ganz mit Netzen umstellte. Schließlich brauchte man Jäger und Gehilfen an den Wechseln, die das gefangene Wild mit der kalten Waffe (Jagdspießen, Saufedern) abfingen oder mit Knüppeln (sog. Kausen oder Kusen) totschlugen. Das mit den Netzen umstellte Jagen wurde dann von Treibern durchkämmt. Zur Unterstützung der Treiber wurden Hunde eingesetzt.

Eine effektive Netzjagd war nur mit großem Personal- und Sachaufwand möglich. Das wird deutlich, wenn man sieht, wie groß die bejagten Flächen waren. Bei einer 1634 von sämtlichen Adligen veranstalteten großen Wolfsjagd wurden die Berge in den Kirchspielen Schliprüthen, Elspe und Schönholthausen sowie die Berge der Freiheit Hagen, die Berge zwischen Schönholthausen und Lenhausen und die Berge oberhalb der Glinge abgestellt und bejagt.

Die Netzjagd erforderte eine exakte Planung und Organisation. Qualifizierte Jäger („Besuchsknechte“) mussten mit ihren Leithunden das Rotwild bestätigen. Ein großräumiges eingestelltes Jagen erforderte viele 100 Meter Netze, Stellstangen und Seile, die mit Pferdefuhrwerken transportiert wurden. Für die Transporte, den Auf- und Abbau der Netze und die Treiberdienste (Jagdfron) wurde die dienstpflichtige Landbevölkerung herangezogen. Für die Organisation waren der Jägermeister und die Berufsjäger zuständig. Um das Wild in die Netze zu treiben, brauchte man Jagdhunde (Bracken), um wehrhaftes Wild zu Stande zu hetzen Windhunde und Packer (Doggen).

Netzjagd auf Rotwild; rechts im Bild zwei Bracken (Holzschnitt von Jost Ammann, 1582)

Eine wirklich effektive Netzjagd in Form eines großen eingestellten Jagens konnte sich daher nur der Landesherr leisten. Der einzelne Adlige war hierzu im Allgemeinen nicht in der Lage. Deshalb führte man die sog. Samtjagden durch und brachte dabei alle verfügbaren Garne, Hunde, Jäger und Knechte sowie die dienstpflichtigen Bauern zusammen.

Eine Vorsuche mit Leithunden zur Bestätigung des Wildes fand wohl nur selten statt. Den Jägern der Adligen dürften aber die aktuellen Einstände des Wildes bekannt gewesen sein, so dass man nicht aufs Geratewohl jagte. Da sich die Jagden über sehr große Flächen erstreckten und man nur über begrenzte Mittel verfügte, wundert es nicht, dass die Samtjagden der Lennejunker nicht sehr erfolgreich waren.

Die nachfolgende Übersicht gibt die Strecken der Samtjagden wieder:

  • 1634: 2 Hirsche, 1 Reh
  • 1635: 2 Rehe, 1 Schweinchen
  • 1643: 2 Rehe
  • 1644: 2 Rehe
  • 1645: 1 Hirsch, 2 Rehe
  • 1646: 1 Hirsch, 2 Rehe
  • 1646: 1 Hirsch, 1 Reh
  • 1647: 1 Schwein, 3 Rehe
  • 1651: 1 Hirsch, 3 Rehe
  • 1652:
    • 1 Hirsch, 3 Rehe (erste Samtjagd)
    • 7 Stücke Rotwild, 2 Rehe, 1 Wolf (zweite Samtjagd)
  • 1653: 2 Rehe
  • 1654: 3 Rehe

Neben der Netzjagd erwähnt das Bamenohler Jagdbuch auch die Pirsch auf Rotwild (1635) und die Hetzjagd auf Schwarzwild in den Jahren 1635, 1638 und 1653.

An Hunden werden genannt

  • ein englischer Hund, der aber bei seinem ersten Einsatz tödlich geschlagen wurde,
  • Jagdhunde,
  • große Hunde,
  • Leithunde.

Da der englische Jagdhund zur Schweinshatz eingesetzt wurde, dürfte es sich hier um eine englische Dogge oder einen Blendling (Kreuzung aus Windhund und Dogge) gehandelt haben.

Adolf Oberstadt, Finnentrop, mit seinen Finnentroper Holzbracken, die auf die Bamenohler Meute zurückgehen (um 1890)

Bei den Jagdhunden handelt es sich zweifellos um jagende Hunde, also Bracken; denn im 17. und 18. Jahrhundert werden die Bracken durchweg als Jagdhunde im Sinne von jagenden Hunden bezeichnet, die Vorstehhunde nannte man „Hühnerhunde“ oder „Schießhunde“, die Stöberhunde „Spione“ oder einfach „Stöber“. Erst im 19. Jahrhundert wird die mittelalterliche Bezeichnung „Bracke“ wieder für alle anhaltend laut jagenden Hunde verwendet. Ihre Aufgabe war es, das Wild aufzustöbern und laut jagend in die Netze zu treiben bzw. vor die Schützen zu bringen. Aus den Aufzeichnungen des Bamenohler Jagdbuches wird deutlich, wie wichtig die Jagdhunde für den Erfolg waren. Die größte Strecke wurde bei der Samtjagd am 26. August 1652 erzielt: Damals wurden 28 Garne aufgestellt, 20 Jagdhunde und 6 große Hunde eingesetzt. Erlegt wurden 1 Wolf, 7 Stücke Rotwild und 2 Stücke Rehwild.

Ein Hirschgarn war nach Döbel (Jägerpractica, 1746) 75 Klafter (= ca. 135 m) lang. Mit 28 Garnen konnte man also ca. 3.780 m abstellen. Beim Einstellen eines Quadrats enspricht das einer Fläche von etwa 90 ha. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Netze nicht straff gespannt, sondern „busig“ gestellt wurden, um „fängisch“ zu sein. Die o.a. Fläche dürfte sich daher um ca. 20% reduzieren. Allerdings wissen wir nicht, ob bei den Samtjagden die gesamte Jagenfläche eingestellt wurde oder ob nur drei oder weniger Seiten eingestellt und die Rückwechsel und Flanken mit Schützen besetzt wurden. Die meisten Netze, 39 Garne, wurden bei der Samtjagd am 15. Juli 1653 aufgestellt.

Bei einer Samtjagd 1653 wurde dagegen nichts erlegt, „da zu wenig Hunde mitgenommen“. Bei den damaligen Wäldern handelte es sich um schlecht erschlossene deckungsreiche Nieder- und Mittelwälder mit großen Blößen und Heideflächen. Um zu verhindern, dass das Rotwild um die Treiber herumzog, Schwarz- und Rehwild sich drückte, brauchte man anhaltend fährtenlaut jagende Hunde.

Auffällig ist, dass die einzelnen Adligen nur wenige Jagdhunde besaßen. Die meisten brachten nur zwei bis drei Jagdhunde zu den Samtjagden mit; lediglich der Generalfeldmarschall von Bönninghausen wird 1652 mit sieben Jagdhunden erwähnt. Wie diese Jagdhunde eingesetzt wurden, beschreibt 1779 Graf von Mellin:

„Die Jagdhunde sind bei eingestellten Jagen recht nützlich, um das Wildbret aus der Kammer auf den Lauf zu bringen; desgleichen auch im Freien, großes und kleines Wildbret aus den Dickichten oder Brü­chern herauszujagen, wo man dann, wie man will oder nachdem die Gelegenheit ist, Netze aufstellt, um es lebendig zu fangen oder Schützen anstellt, die es schießen, oder auch, wenn freies Feld da ist, Wind­hunde vorhält und das Herauskommende hetzt. Das laute Anschlagen dieser Hunde und ihr verschiede­nes Geläute, welches mit dem Blasen der Jagd- und Flügelhörner (Halbmonde) begleitet wird, machen diese Art zu jagen, zu einem der angenehmsten und unterhaltsamsten Vergnügen“.

Wie diese Jagdhunde ausgesehen haben, ob sie einer Rasse waren, bleibt mangels näherer Beschreibung oder bildlicher Darstellung unklar. Bemerkenswert ist aber, dass der kursächsische Oberforst- und Wildmeister Hans Friedrich von Flemming bereits 1719 die „westfälischen Jagdhunde“ besonders hervorhebt:

„Was nun unsere teutsche Jagd-Hunde betrifft, hält man hierzulande die Pohlnischen, Cassubischen und Pommerischen Hunde vor die besten, weiln sie auff der Spur oder Gefährde lange Zeit tauerhafftig ver­harren und richtig auf derselben verbleiben. Andere dagegen ziehen die Westphälische und Lünebur­gische Art diesen vor.“

Freiherr (seit 1888 Graf) Carl von Bodelschwingh-Plettenberg löste 1865 die Bamenohler Meute auf.

Wenn also bereits um 1700 die Kunde von den westfälischen Bracken bis nach Sachsen gedrungen war, kann angenommen werden, dass diese Hunde schon im 17. Jahrhundert mit einiger Konstanz gezüchtet worden sind. Die Jagdhunde des Bamenohler Jagdbuchs dürften dann zu den direkten Vorfahren der westfälischen Holzbracke zählen, aus der im 19. Jahrhundert die Deutsche Bracke hervorgegangen ist. Dies wird auch dadurch erhärtet, dass die Freiherren von Bodelschwingh-Plettenberg bis 1865 auf Haus Bamenohl eine Meute von Holzbracken hielten. Bei Auflösung der Meute gingen die vier besten Hunde an den Freiherrn von der Recke auf Haus Uentrop bei Hamm, die anderen wurden an örtliche Jäger verschenkt.

Finnentroper Holzbracken (Richard Strebel, 1904/05)

Mit den „großen Hunden“ dürften große Windhunde oder Doggen gemeint sein, die man insbesondere zur Schweinshatz brauchte.

Ob die für 1652 genannten Leithunde auch als solche eingesetzt worden sind – also zur Vorsuche auf Rotwild –, ist nicht festzustellen. Möglicherweise standen sie für die Nachsuchen von krank geschossenem Wild zur Verfügung.

Bemerkenswert ist, dass trotz des langjährigen Streits mit den Kurfürsten immer wieder kurfürstliche Beamte an den Samtjagden teilnahmen, so die Drosten von Schade zum Schwarzenberg und von Fürstenberg. Die Drosten (Amtmänner) waren die Vertreter des Landesherren in den Ämtern, die mehrere Städte und Gemeinden umfassten. Wie heute die Landräte repräsentierten sie die untere staatliche Verwaltung.

Nach dem erneuten Verbot der Samtjagden im Jahre 1652 fand am 26./27. August eine Jagd statt, an der sogar ein kurfürstlicher Jäger mit seinem Leithund teilnahm. Die offenkundige Missachtung des kurfürstlichen Verbots selbst durch kurfürstliche Bedienstete und Beamte zeigt, dass der Arm des im fernen Bonn residierenden Landesherrn damals nicht sehr lang gewesen sein kann und die kurfürstlichen Räte in Arnsberg auch nicht gewillt waren, das Verbot gegen ihre adligen Standesgenossen durchzusetzen. Im Übrigen herrschten auch nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges noch unsichere Zeiten.

Deutlich wird auch der gesellschaftliche Charakter der Samtjagden. Bei den meist zweitätigen Jagden wurde kräftig gezecht. Wer erstmals an einer Samtjagd teilnahm, hatte nach altem Brauch alle Teilnehmer zu beköstigen. Als Einstand musst er außerdem ein Ohm Wein (ca. 144 Liter!) stiften. Vielfach nahmen auch die adligen Damen an den Jagden teil. Manche Adlige nahmen auch ihre „Liebste“ mit auf die Jagd.

Von den Teilnehmern an den Samtjagden nennt das Jagdbuch nur die Adligen der berechtigten Häuser, 1652 werden auch bedienstete Jäger, Diener, Knechte und Kutscher genannt. Offen bleibt, wie viele abhängige Bauern für die Hand- und Spanndienste aufgeboten wurden.

„Waldmann vom Wallenstein“, Abkömmling der Bamenohler Bracken; Züchter: Wilhelm Scheele, Bamenohl; Besitzer Freiherr Maximilian von Kleinsorgen auf Haus Blessenohl (Aquarell von Wilhelm Arnold, 1899)


Einzelnachweise

  1. Das Bamenohler Jagdbuch. aus: Wildhüter St. Hubertus, (abgerufen am 05.08.2023)