Forstbetriebsgemeinschaft
Die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), in Österreich auch Waldwirtschaftsgemeinschaften (WWG), sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern, die den Zweck verfolgen, die gemeinschaftliche Bewirtschaftung zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, einer unzureichenden Walderschließung u.ä. zu überwinden (BWaldG). Sie dienen u.a. zur effizienteren Bewirtschaftung des Waldbesitzes und zur Verbesserung der Holzernte- und Holzabsatzmöglichkeiten.
Der ökonomische Vorteil dieser Organisationsform ergibt sich unter anderem aus der gemeinschaftlichen Nutzung teurer Maschinen, dem koordinierten Abtransport des Holzes, einem gemeinsamen Wegebau und der gemeinsamen Vermarktung des Holzes. Die Aufgaben der FBGn werden vom Bundeswaldgesetz vorgegeben.
- siehe auch: Forstwirtschaftliche Vereinigung
- siehe auch: Arbeitsgemeinschaft "Wald und Wild"
Weitere Informationen
- Forstbetriebsgemeinschaft im Bundeswaldgesetz (§ 16 ff. BWaldG)
- Forstliche Zusammenschlüsse - Umfangreiche Beitragssammlung zu FBG und WBV der LWF
- 07 Wie arbeitet eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)? Waldtrainer_BB vom 15.11.2022, (abgerufen am 27.01.2023)