Abwurfstangen

Aus Jagdfibel
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Als Abwurfstange oder Abwurf bezeichnet man das abgeworfene Geweih von Cerviden.

Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück werden die Abwurfstangen Passstangen genannt.

Die Abwurfstangen sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es „Zum Sammeln von Abwurfstangen [...] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.“ In Österreich ist das unberechtigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 StGB (Strafgesetzbuch).

Literatur