Gesellschaftsjagd
Version vom 20. März 2013, 14:39 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)
Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.
Man unterscheidet:
- Gesellschaftsjagden auf Niederwild
- Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
- siehe auch: Bewegungsjagd
- siehe auch: Riegeljagd
- siehe auch: Waldstreife