Gesellschaftsjagd: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Gesellschaftsjagd''' wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.<br>
Der Begriff '''Gesellschaftsjagd''' wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.
 
Man unterscheidet:
*Gesellschaftsjagden auf Niederwild
:Treibjagd
:Streife
:Buschieren
 
*Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
:Drückjagd
:Stöberjagd


:''siehe auch: [[Bewegungsjagd]]
:''siehe auch: [[Bewegungsjagd]]
:''siehe auch: [[Drückjagd]]
:''siehe auch: [[Riegeljagd]]
:''siehe auch: [[Riegeljagd]]
:''siehe auch: [[Stöberjagd]]
:''siehe auch: [[Streife]]
:''siehe auch: [[Treibjagd]]
:''siehe auch: [[Waldstreife]]
:''siehe auch: [[Waldstreife]]


[[Kategorie:Jagdrecht]]
[[Kategorie:Jagdrecht]]
[[Kategorie:Jagdart]]
[[Kategorie:Jagdart]]

Version vom 20. März 2013, 14:36 Uhr

Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.

Man unterscheidet:

  • Gesellschaftsjagden auf Niederwild
Treibjagd
Streife
Buschieren
  • Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Drückjagd
Stöberjagd
siehe auch: Bewegungsjagd
siehe auch: Riegeljagd
siehe auch: Waldstreife