Gesellschaftsjagd: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Februar 2012, 20:37 Uhr
Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.
- siehe auch: Drückjagd
- siehe auch: Riegeljagd
- siehe auch: Treibjagd