Gesellschaftsjagd: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Gesellschaftsjagd''' wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.<br>
Der Begriff '''Gesellschaftsjagd''' wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.<br>
:''siehe auch: [[Drückjagd]]
:''siehe auch: [[Riegeljagd]]
:''siehe auch: [[Treibjagd]]


[[Kategorie:Jagdrecht]]
[[Kategorie:Jagdrecht]]
[[Kategorie:Jagdart]]
[[Kategorie:Jagdart]]

Version vom 16. Februar 2012, 20:37 Uhr

Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.

siehe auch: Drückjagd
siehe auch: Riegeljagd
siehe auch: Treibjagd