Zuchtverbot
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Zuchtverbot, auch Zuchtsperre genannt, wird von den Zuchtvereinen über Hunde verhängt, die zuchtausschließende Fehler haben. Solche Fehler sind insbesondere: Wesensmängel (Schuß- und Handscheue, Ängstlichkeit), Mängel an angewölften Leistungsanlagen (Wasserscheue, Waidlaut, schlechter Nase und mangelhafter Spurwille), sowie körperliche Erbfehler (Gebiß-, Hodenfehler, Mißbildungen der Augenlider, Dysplasie usw.).
Literatur
- Haseder, Ilse / Stinglwagner, Gerhard: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg: Bechtermünz Vlg, überarb. Neuauflage 2000, S. 964