Vierzehnender, Hirsch dessen Geweih i. d. R. vierzehn Enden aufweist.
Entweder:
- an beiden Stangen sieben Enden (gerader Vierzehnender) oder,
- an einer Stange sieben Enden und an der anderen Stange weniger als sieben Enden (ungerader Vierzehnender) besitzt.
- siehe auch: Geweihbildung