Stammbuchkommission
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Die Stammbuchkommission des JGHV ist das Gremium bei strittigen Fragen bei der Auslegung der Prüfungsordnungen. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich zuerst ausschließlich auf die Prüfungen der Vorstehhunde. Dazu kamen dann die Leistungszeichen des JGHV sowie die für alle Vereine gültigen Rahmenrichtlinien.
Anfangs bestand die Stammbuchkommission aus dem Stammbuchführer und drei gewählten Mitgliedern, die jeweils aus den Zuchtvereinen der lang-, kurz- und rauhhaarigen Vorstehhunde kamen. Mit Eingleiderung der Nichtvorstehhundzuchtvereine wurde die Mitgliederzahl auf fünf erhöht.
Gegen die Entscheidungen der Stammbuchkommission besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim Präsidium und als letzte Möglichkeit die Anrufung des Verbandsgerichtes.
- siehe auch: Deutsche Gebrauchshund-Stammbuch
Literatur
- Behrens, Eike: Die Stammbuchkommission - Aufgaben und Kompetenzen. In: Der Jagdgebrauchshund, 3/2009, S. 20