Landschaftsraum
Landschaftsraum, unter Landschaft wird die Verbindung der Bestandteile der Landesnatur (z.B. Relief, Boden, Klima, Vegetation) mit den anthropogen-technischen Bestandteilen verstanden, die mit der Kulturlandschaft im engeren Sinne beschrieben werden. Die Landschaft ist somit Ergebnis und Ausdruck des "Stoffwechsels zwischen Natur-Gesellschaft-Technik" (Neef) und kann mit Schmithüsen als "Synergie" bezeichnet werden.
Der Begriff Naturraum kennzeichnet die räumliche Ausdehnung eines bestimmten naturgesetzlich geregelten Wirkungsgefüges naturbedingter Geofaktoren von bestimmter Ausprägung, der Begriff Landschaftsraum die räumliche Erstreckung einer bestimmten Synergie zwischen den Bestandteilen der Landesnatur und den anthropogen-technischen Bestandteilen einer Landschaft. Die Begriffe Landschaft und Landschaftsraum bezeichnen die höchste Integrationsstufe der landschaftskundlichen Betrachtungsweise und damit den Gesamtcharakter eines Erdraumes.
Ein Landschaftsraum (eine Idiochore) kann mit einem Naturraum deckungsgleich sein, wie das insbesondere in altbesiedelten Agrarlandschaften mit hoher Bodengüte oft der Fall ist (z.B. Nördlinger Ries, Maifeld, Soester Börde); kulturlandschaftliche Entwicklung und Naturraum können in ihren Begrenzungen aber auch erheblich voneinander abweichen. So erstreckt sich die Kulturlandschaft des Ruhrgebietes über mehrere Naturräume.