Vertragsnaturschutz

Aus Jagdfibel
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Unter Vertragsnaturschutz, auch Kulturlandschaftsprogramme (KULAP) genannt, versteht man Maßnahmen seitens von Naturschutzbehörden auf Landes und/oder Kreisebene, Kulturlandschaften im freiwilligen Zusammenwirken mit den Grundstücksbesitzern zu erhalten. Viele Kulturlandschaften sind dadurch gefährdet und im Rückgang begriffen, dass die hergebrachte Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist (extensive Nutzung, Verbrachung).

siehe auch: Wildtierlebensraumberatung

Mit dem Grundstücksbesitzer, wird daher vertraglich vereinbart, bestimmte Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, z. B. das Mähen von Wiesen zu bestimmten Zeitpunkten.

Vertragsnaturschutzmaßnahmen

  • Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern /Ackerstreifen zum Schutz spezieller Arten und Lebensgemeinschaften der Äcker
Ackerrandstreifenprogramm
Blühflächen
Blühstreifen
  • Extensive Ackernutzung in festgelegten Förderkulissen
Ackerstreifen oder -flächen zum Schutz von Acker-Lebensgemeinschaften
Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters
Maßnahmen zum Schutz des Wachtelkönigs
Maßnahmen zum Schutz des Kiebitz
Maßnahmen zum Schutz der Knoblauchkröte
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland
Umwandlung von Acker in Grünland
Ganzjährige Extensivierung von Grünland ohne zeitliche Bewirtschaftungsbeschränkung bei Mahd und Weide
Nutzung von Grünland mit zeitlichen Bewirtschaftungseinschränkungen
Extensive Weidenutzung
Extensive Wiesen- bzw. Mähweidenutzung
Extensive ganzjährige Standweide
  • Naturschutzgerechte Bewirtschaftung sonstiger Biotope
  • Sonstige Biotope sind alte Kulturlandschaftsbiotope. Es handelt sich dabei um
Silikatmagerrasen, einschl. Borstgrasrasen
Kalkmagerrasen
Trockene Heiden
Großseggenriede
Kleinseggenriede
Feuchtheiden und Moore
Pfeifengraswiesen
Sumpfdotterblumenwiesen
Sonstige Feucht- und Nasswiesen oder -weiden
Sonstige Magerwiesen, -weiden
Grünlandbrachen
  • Erhaltung und Ergänzung von Streuobstwiesen
Streuobstwiesenschutz
  • Biotoppflege - Pflege von Hecken in festgelegten Förderkulissen
  • Zusätzliche Maßnahmen
Einsatz von Ziegen
Handmahd
Zweite Mahd nicht vor dem 15.09.
Verzicht auf Nutzung bis zum 15.09.
Entbuschung
Mahdgutübertragung

Weitere Informationen