Kirrung
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Kirrung, auch Körnung genannt, bedeutet das Wild (überwiegend Schwarzwild) an einer bestimmten Stelle mit geringen Mengen, artgerechten Futtermitteln anzulocken um es dort zu erlegen.
Teilweise sind Kirrungen melde- und/oder genehmigungspflichtig.
Art um Umfang der Einrichtung einer Kirrung bestimmen die Landesjagdgesetze.
Als artgerecht gelten alle Getreidesorten (z.B. Mais) und Obsttrester.
- siehe auch: Ablenkungsfütterung
- siehe auch: Aufschutt
- siehe auch: Fütterung
- siehe auch: Lockspeise
- siehe auch: Luder
- siehe auch: Luderplatz
- siehe auch: Pfneischen
- siehe auch: Poschplatz
- siehe auch: Schuttplatz
- siehe auch: Vorwurf
- siehe auch: Wildacker
- siehe auch: Wildlocker
Weitere Informationen
- Langmaack Kirrung
- Lars Hohner: Kirrung - Fütterung - Ablenkungsfütterung (abgerufen 12.07.2013)
- Fütterung und Kirrung in den Bundesländern
Literatur
- Becker, Martin: Auf Linie bringen. Richtig Kirren. In: Wild und Hund, 1/2013, S. 40-44
- Günther, J. O. H.: Vollständiges Taschen-Wörterbuch der Jägersprache. Für Jäger und Jagdfreunde. Jena, 1840