Jagdschloss Gelbensande
Vom Kaffegarten mit Spielplatz verschafft man sich den besten Einstiegseinblick auf das Schloss, das der regierende mecklenburgische Großherzog Friedrich Franz III. und seine Gemahlin Anastasia Großfürstin von Russland 1884 beauftragten und 1887 beziehen konnten. Die hölzernen Überdachungen sowie der als Zierelement an verschiedenen Stellen des Gebäudes anzutreffende Zarenadler sind auf Anastasias Vater, den russischen Großfürst Michail Nikolajewitsch Romanow zurückzuführen, der sich an der Finanzierung des Schlosses beteiligte. Das „Elternhaus“ der letzten deutschen Kronprinzessin Cecilie (Am 4. September 1904 fand hier die Verlobung mit Kronprinz Wilhelm von Preußen, Sohn Kaiser Wilhelms II. statt) und der dänischen Königin Alexandrine hat bis zum heutigen Tage eine wechselvolle Nutzung erlebt: Im II. Weltkrieg als Lazarett, anschließend TBC - Lungenheilstätte, Krankenhaus, Gemeindeverwaltung und nach Zeiten der Eigentumsklärung endlich ab 1996 durch den Förderverein Jagdschloss Gelbensande e.V. Museum und Veranstaltungsstätte für die Öffentlichkeit wieder zugänglich. Der Rundgang ist eine Zeitreise durch die mit viel Liebe zum Detail restaurierten 12 Räume der Repräsentationsetage, die teilweise originalgetreu eingerichtet sind. Besondere Beachtung verdient das großherzogliche Bad mit originaler Badewanne, sowie die technischen Einrichtungen des Hauses. Die beeindruckende Jagdhalle mit Trophäen der Region, Dokumente zum Jagdschloss, sowie eine Afrika Ausstellung in Erinnerung an verschiedene Expeditionen nach Ost- und Zentral-Afrika des jüngeren Bruders von Friedrich Franz III, Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg runden den Besuch mit jagdlichen Schwerpunkten ab. Autor: Frank Pohlmann
Weitere Informationen
- Webseite Jagdschloss Gelbensande (abgerufen am 23.06.2022)
- Museum Jagdschloss Gelbensande (abgerufen am 23.06.2022)
- Wikipedia - Jagdschloss Gelbensande (abgerufen am 23.06.2022)
Literatur
- Pohlmann, Frank: Jagdkult(o)uren. (Jagdschloss Gelbensande) Fürstliche Jagd, in: Pirsch 01/2017, S. 92-93