Jagdgenossenschaft

Aus Jagdfibel
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Die Jagdgenossenschaften sind keine Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetz, ohne dass es eines Beschlusses bedarf. Mitglieder, Jagdgenossen genannt, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören (§ 8 und 9 Bundesjagdgesetz 29.9.1976).

siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
siehe auch: Eigenjagdbesitzer
siehe auch: Markgenossen
siehe auch: Revierjagdsystem



Weitere Informationen

Literatur