Jagdgenossenschaft
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Die Jagdgenossenschaften sind keine Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetz, ohne dass es eines Beschlusses bedarf. Mitglieder, Jagdgenossen genannt, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören (§ 8 und 9 Bundesjagdgesetz 29.9.1976).
- siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
- siehe auch: Eigenjagdbesitzer
- siehe auch: Markgenossen
- siehe auch: Revierjagdsystem
Weitere Informationen
- Wald und Wild - Ich als Jagdgenosse. Waldtrainer_BB vom 17.09.2022, (abgerufen am 27.01.2023)
Literatur
- Brünneck, Wilhelm von: Die Jagdgenossenschaften. Halle: Buchhandlung des Waisenhauses, 1867