Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Aus Jagdfibel
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Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (22. Juni 2022) ein neues Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt, das rechtsverbindliche Ziele und 100 Milliarden Euro für die EU-Mitgliedstaaten vorsieht.

Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist die Wiederherstellung natürlicher, geschädigter Ökosysteme, insbesondere derjenigen mit dem größten Potenzial zur Kohlenstoffbindung und -speicherung, und die Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung.

Die Wiederherstellung von Wäldern und Grasland soll dazu beitragen, die durch industrielle Verschmutzung, schlechte Landwirtschaft, Erosion und Klimawandel geschädigten Böden wiederherzustellen.

Die Wiederaufforstung dieser Flächen unterstützt die Bindung von Kohlenstoff in den Böden und verbessert die Wasserrückhaltung.



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