Gesellschaftsjagd

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Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.

Man unterscheidet:

  • Gesellschaftsjagden auf Niederwild
Buschieren
Streife
Treibjagd
Waldstreife
  • Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Drückjagd
Riegeljagd
Stöberjagd
siehe auch: Bewegungsjagd
siehe auch: Jagdarten
siehe auch: Kollektivjagd