Beschussamt
Das Beschussamt stellt sicher, dass alle in den Verkehr kommenden Waffen den Vorgaben für das betreffende Kaliber entsprechen.
Jede Waffe ist dem Beschussamt zum Beschusstest vorzulegen. Nach erfolgreichem Beschusstest erhält jede Waffe die Beschusstempel. Ein Beschusstest ist ebenfalls erforderlich, wenn ein wesentlicher Teil der Waffe geändert wurde.
Geschichte
Beschießhaus
Seit dem Feuerwaffen hergestellt und vertrieben werden, besteht das Bedürfnis des Käufers eine sichere Waffe zu erhalten. Was keineswegs immer eine Selbstverständlichkeit war. So manche Waffe ist den stolzen Besitzer bereits beim ersten Abfeuern um die Ohren geflogen.
So war es z. B. üblich das die Kanonengießer, die ersten drei Schuß aus ihren Kanonen selbst abgeben mußten.
Bereits 1564 erhielt Suhl ihre erste "Beschieß- und Schauordnung des Büchsenmacherhandwerks des Stadtflecken Sula." Weitere diesbezügliche Dokumente datieren von 1665 und 1708. Ab 1708 ist auch das erste "Beschießhaus" in Suhl belegt. Dort hatten die ansässigen Büchsenmacher Gelegenheit ihre Waffen zu Testen.
Beschußanstalt
Jedoch erst 1891 wurde das erste deutsche Beschußgesetz verkündet, welches erstmalig den Beschuß rechtlicht regelte. Die bis dahin fehlende gesetzliche Regelung des Beschußwesens hatte nämlich für die deutschen Waffenhersteller erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Andere Staaten wie England, Belgien oder Frankreich hatten bereits vorher das Beschußwesen geregelt und bei der Ausschreibung ausländischer Aufträge einen wettbewerblichen Vorteil.
1893 eröffnete die "Königlich-Preussische Beschußanstalt zu Suhl", kurz darauf vergleichbare Einrichtungen in Zella St. Blasii und Oberndorf, später auch in Schwerin, Frankfurt/Oder, Berlin, Dresden, München, Germersheim, Würzburg und Amberg.
Beschußamt
Das Beschußgesetz von 1939 legte die Umwandlung von Beschußanstalten zu Beschußämtern in Suhl, Oberndorf und Zella-Mehlis fest.
Nach 1945 bestand nur noch das Beschußamt in Suhl. Dort worden die Waffen beschossen, die als Reparationsleistung nach Russland geliefert wurde.
Erst mit der Aufnahme der Waffenproduktion in der Bundesrepublik Deutschland wurden auch hier wieder Beschußämter eingeführt, Ulm (1951), Kiel, Hannover, München, Köln, Mellrichstadt.
Deutsche Beschussämter finden sich in:
Bundesland | Stadt | Leistung | |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Ulm | Waffen-, Munitions- und Materialprüfung | |
Bayern | Mellrichstadt München |
Waffen-, Munitions- und Materialprüfung Waffen-, Munitions- und Materialprüfung | |
Niedersachsen | Hannover | Waffenprüfung | |
Nordrhein-Westfalen | Köln | Waffen- und Munitionsprüfung | |
Schleswig-Holstein | Kiel | Waffen- und Munitionsprüfung | |
Thüringen | Suhl | Waffen- und Munitionsprüfung |
Internationale Beschusszeichen
Über internationale Verträge werden Beschusszeichen von folgenden Ländern in Deutschland anerkannt:
- Belgien
- Chile
- Finnland
- Frankreich
- Großbritannien
- Italien
- Österreich
- Russland
- Slowakische Republik
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
Die Inhalte dieser Anerkennungsverträge werden von der CIP wahrgenommen.
Jedes Beschussamt verfügt über ein eigenes Beschusszeichen.
Literatur
- Heil, Frank: 100 Jahre Beschussamt Suhl. In Deutsche Jagd-Zeitung, 10/1993, S. 72-73
- Koelwel, Dunja: Aus für die Beschussämter. Bayern. In: Wild und Hund, 5/2007, S. 10
- Osgyan, Wolfram: Einmal fürs Leben. Beschußzeichen. In: Wild und Hund, 3/1992, S. 28-30
- Osgyan, Wolfram: 40 Jahre Beschußamt Ulm. In: Wild und Hund, 3/1992, S. 29
- Schweinberger, Hans: 25 Jahre Beschußamt Ulm. In: Deutsches Waffen Journal, 8/1976, S. 906-909
Website
Beschussämter Deutschland
Museum in der Beschußanstalt Zella-Mehlis