Agrarverfassung

Aus Jagdfibel
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Als Agrarverfassung wird die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Ordnung einer bäuerlichen Gesellschaft, vor allem Eigentumsverhältnisse, Siedlungsformen, Bodennutzung, Arbeitsverfassung und Sozialstruktur bezeichnet. Gestaltend auf die Agrarverfassung wirkten das genossenschaftliche und das herrschaftliche Prinzip. Das genossenschaftliche Prinzip, das auf der grundsätzlichen Gleichstellung von Gleichberechtigten beruht, äußerte sich im Mittelalter in der Form der Dorfgemeinde und der Allmend- und Markgenossenschaft. Das herrschaftliche Prinzip ist seit dem Frühmittelalter bis zur Bauernbefreiung des 18./19. Jahrhunderts durch die Grundherrschaft beziehungsweise Gutsherrschaft gekennzeichnet.

siehe auch: Agrargeschichte

Weitere Informationen

Literatur

  • Dessmann, Günter: Geschichte der schlesischen Agrarverfassung. Trübner, Straßburg 1904.
  • Hesse, Paul: Grundprobleme der Agrarverfassung, dargestellt am Beispiel der Gemeindetypen und Produktionszonen von Württemberg, Hohenzollern und Baden. Kohlhammer, Stuttgart 1949.
  • Howald, Oskar / Brugger, Hans: Grundzüge der schweizerischen Agrarverfassung. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1936.