Übungs- und Prüfungsgewässer
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Übungs- und Prüfungsgewässer für Jagdhunde müssen nach den Bedingungen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) eine Vorgeschriebene Wasser- u. Deckungsfläche sowie eine entsprechende Breite und Tiefe haben.
Größe: > 0,25 ha
Tiefe: das der Hund sie nur schwimmend überwinden kann
Breite: stellenweise mind. 6 m
Deckungsfläche (Röhricht oder Ried): mind. 500 qm
Diese Flächen kann man aber auch als von Jägerhand erhaltene oder auch angelegte Biotope bezeichnen, denn hier findet man noch viel natürliche Fauna und Flora.
- siehe auch: Sumpf- und Wasserpflanzen
- siehe auch: Wasserarbeit
Literatur
- Orbach, Joachim: Von Lebensräumen, der Jägerschaft und der Politik. In: JagdWissen.net (abgerufen am 25.05.2014)