Übungs- und Prüfungsgewässer

Aus Jagdfibel
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Übungs- und Prüfungsgewässer
Foto: Joachim Orbach

Übungs- und Prüfungsgewässer für Jagdhunde müssen nach den Bedingungen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) eine Vorgeschriebene Wasser- u. Deckungsfläche sowie eine entsprechende Breite und Tiefe haben.

Größe: > 0,25 ha
Tiefe: das der Hund sie nur schwimmend überwinden kann
Breite: stellenweise mind. 6 m
Deckungsfläche (Röhricht oder Ried): mind. 500 qm

Diese Flächen kann man aber auch als von Jägerhand erhaltene oder auch angelegte Biotope bezeichnen, denn hier findet man noch viel natürliche Fauna und Flora.

siehe auch: Sumpf- und Wasserpflanzen
siehe auch: Wasserarbeit

Literatur