Kreisnaturschutzbeauftragter
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Der Kreisnaturschutzbeauftragte unterstützt und berät in Niedersachsen den Landrat in seiner Funktion als Untere Naturschutzbehörde. Er arbeitet ehrenamtlich und als Vermittler zwischen dem Landrat, der unteren Naturschutzbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern. Der Kreisnaturschutzbeauftragte arbeitet mit den ehrenamtlichen Ortsbeauftragten für Naturschutz in den Gemeinden zusammen. Die Gemeinden sind allerdings nicht mehr verpflichtet einen Naturschutzbeauftragten zu haben.