Reichsjägermeister
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Der Reichsjägermeister war ursprünglich ein Erbamt des "Heiligen römischen Reiches deutscher Nationen".
Oberjägermeister, auch Obrist-Jäger-Meister war der Markgraf von Meißen und der Unterjägermeister der Fürst von Schwarzburg.
Dem Reichsjägermeister unterstanden die kaiserlichen und Reichsjagden.
Mit Auflösung des Reiches 1806 ging das Amt verloren.
Mit der Einführung des Reichsjagdgesetzes von 1934 wurde das Amt neugeschaffen. Erster und einziger Amtsinhaber war Hermann Göring.
Literatur
- Otto, Christoph / Stahl, Johann Friedrich: ONOMATOLOGIA FORESTALIS-PISCATORIO-VENATORIA. oder vollständiges Forst- Fisch- und Jagd-Lexicon. Dritter Teil, 1773, S. 307