Oberjägermeister

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Der Oberjägermeister zählte noch im 19. Jahrhundert zum Hofstaat eines Landesherrn. Die Aufgabenbereiche im Forstwesen hoben sich jedoch von denen anderer Jägermeister ab.

Im Königreich Hannover wurde das Amt des Oberjägermeisters in Form eines Hofdepartements geführt. Das Ressort beinhaltete insbesondere die Oberaufsicht über die königlichen Jagdreviere und Jagdschlösser. So leitete der Oberjägermeister alle Jagden des Königs und dessen Familienangehöriger, wann und wo immer diese es wünschten. Er hatte die Oberaufsicht über die Pflege der Jagdreviere und aller dazu zählenden Einrichtungen wie auch aller damit verbundenen Personalangelegenheiten. So sorgte er beispielsweise regelmäßig für einen hohen Tierbestand vor allem durch das Eintreiben von Wild und dessen Zufütterung, um eine weitgehend „lukrative Jagd“ zu ermöglichen.[1]

Zu den Aufgabenbereichen des hannoverschen Oberjägermeisters zählte die Aufsicht über das Jagdzeughaus in Linden wie auch im Tiergarten bei Kirchrode, über die Jagdreviere in der Göhrde und die Jagdschlösser in Rotenkirchen und das Jagdschloss im Saupark bei Springe. Auch die in der Regel bei den Jagdschlössern gelegenen Dienstwohnungen in den für die Jagdbediensteten gelegenen Nebengebäude unterlagen der Aufsicht des Oberjägermeisters.

Die Disziplinargewalt des hannoverschen Oberjägermeisters war ähnlich der des Oberkammerherrn und beim Oberstallmeister geregelt.[1]

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