Abklingeln
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Als Abklingeln, auch Klingeljagd, bezeichnet man das Durchstreifen von Wiesen und Feldern, wobei zwei oder mehr Personen eine mit Lärmvorrichtungen (z.B. Klingeln, Schellen, Glöckchen uws.) bestückte Leine über den Boden ziehen, um dadurch das Wild aufzuscheuchen und den abgestellten Schützen zuzutreiben. Als Jagdmethode nach § 19, Abs. 1, Satz 3 BJagdG verboten, zur Wildrettung (ausmähen) erlaubt.