Großes Jägerrecht
Version vom 19. November 2007, 23:12 Uhr von Administrator (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Als '''Großes Jägerrecht''' bezeichnet man den Anspruch des Jagdherrn auf Wildbret und Trophäen des erlegten Wildes.<br> Üblicherweise wird aber die Trophäe dem Er...)