Großes Jägerrecht

Aus Jagdfibel
Version vom 19. November 2007, 23:12 Uhr von Administrator (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Als '''Großes Jägerrecht''' bezeichnet man den Anspruch des Jagdherrn auf Wildbret und Trophäen des erlegten Wildes.<br> Üblicherweise wird aber die Trophäe dem Er...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Großes Jägerrecht bezeichnet man den Anspruch des Jagdherrn auf Wildbret und Trophäen des erlegten Wildes.
Üblicherweise wird aber die Trophäe dem Erleger überlassen.
siehe auch Kleines Jägerrecht.