Jungjäger
Version vom 31. Dezember 2012, 13:45 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)
Als Jungjäger bezeichnet man einen Jäger, der gerade die Jagdscheinprüfung abgelegt und den ersten Jahres-Jagdschein erhalten hat. Er oder sie bleibt drei Jahre lang Jungjäger. Das Alter der Jägerin oder des Jägers hat mit dem Status Jungjäger nichts zu tun.
Der Jungjäger ist nicht berechtigt, ein Jagdrevier von einer Jagdgenossenschaft zu pachten. Nach drei Jahren Inhaberschaft des Jagdscheins wird ein Jäger jagdpachtfähig.
- siehe auch: Junge Jäger